Nutzungsbedingungen

für die Anwendung SOLV·E

1. Geltungsbereich und Anbieter

Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Web-Anwendung SOLV·E (solve.rasum-it.de), betrieben von Eduard Polle, Stolzestr. 5, 30171 Hannover (Impressum). SOLV·E ist ein eigenständiges Angebot von Eduard Polle und kein Produkt der RASUM GmbH.

2. Zugang

SOLV·E steht ausschließlich eingeladenen, registrierten Nutzern zur Verfügung. Die Anmeldung erfolgt über persönliche, zeitlich begrenzte Login-Links; diese sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Es besteht kein Anspruch auf Registrierung oder Nutzung.

3. Zulässige Nutzung

Die Anwendung darf nur bestimmungsgemäß genutzt werden. Unzulässig sind insbesondere:

Bei Verstößen kann der Zugang jederzeit gesperrt oder entzogen werden.

4. Verfügbarkeit und Änderungen

SOLV·E wird ohne Zusicherung einer bestimmten Verfügbarkeit bereitgestellt. Wartungen, Weiterentwicklungen und Änderungen des Funktionsumfangs — bis hin zur Einstellung des Dienstes — bleiben jederzeit vorbehalten.

5. Google-Konto-Anbindung

Verbindet ein Betreiber ein Google-Konto für den Versand von System-E-Mails, gelten dafür die Angaben in der Datenschutzerklärung, einschließlich der Google API Services User Data Policy (Limited Use). Die Verbindung kann jederzeit in den Einstellungen getrennt werden.

6. Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen; die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

7. Änderungen dieser Bedingungen

Diese Bedingungen können mit Wirkung für die Zukunft angepasst werden. Maßgeblich ist die jeweils hier veröffentlichte Fassung.

8. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Juli 2026